Überblick über die Photovoltaik-Förderung nach EEG

  (Erneuerbare Energien Gesetz)

 

 

Solarstrom mit Photovoltaik-Anlagen – weiterhin eine lohnende Investition

 

Die wichtigsten Änderungen des EEG zusammengefasst:

 

Am 17. August 2010 wurde das Erste Gesetz zur Änderung des EEG im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
Damit wurden die nachfolgenden Änderungen hinsichtlich der Einspeisevergütungen für Solarstrom rechtskräftig:

 

Die Kürzung der Einspeisevergütung für das Jahr 2010 erfolgte in zwei Stufen:
- zum  1. 7.2010 (rückwirkend) zwischen 8% und 13% und
- zum 1.10.2010 mit einer weiteren Absenkung von 3%


  auf alle Photovoltaik-Anlagentypen
            

Der Eigenverbrauch für Photovoltaikanlagen von Privathaushalten und Gewerbe wird stärker gefördert: Die maximale Größe von Photovoltaik-Anlagen wird auf 500 kWp erhöht (bisher: 30 kWp).
 

Photovoltaik-Anlagen auf Freiflächen werden auch nach dem 1.1.2015 weiter gefördert und die Förderungsfähigkeit zusätzlicher Flächen wird erweitert (vorbelastete Flächen wie Industrie- und Gewerbegebiete, Seitenflächen von Autobahnen und Schienenwegen).
 

Der Zielkorridor des Marktwachstums für die Berechnung der jährlichen Absenkung der Einspeisevergütung (Degression) für Photovoltaik-Strom ab dem Jahr 2011 wird auf 2.500 bis 3.500 MWp erhöht (bislang 1.200 bis 1.900 MWp).
 

Die Förderung für Ackerflächen entfällt vollständig.

Die neue Regelung ist insgesamt bis zum 31.12.2011 (Stichtag für die nächste geplante Novellierung des EEG) befristet.

 

 

Einspeisevergütung für Strom aus Photovoltaikanlagen

 

Die Einspeisevergütung für Strom aus Photovoltaikanlagen sinkt ab dem 1. Januar 2011 um weitere 13 Prozent. Dies bestätigte die Bundesnetzagentur (BNA) und veröffentlichte die neuen Vergütungssätze im Bundesanzeiger. Die Vergütung für jede Kilowattstunde Solarstrom, die in das Stromnetz eingespeist wird, beträgt dann im Jahr 2011 zwischen 28,74 Cent (für Aufdachanlagen) und 21,11 Cent (Freiflächenanlagen außer Konversionsflächen).

Damit erreicht die Degression (jährliche Absenkung) für Photovoltaik-Strom, welche von der BNA nach den Vorgaben des EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz) berechnet wurde, den maximal möglichen Wert.

Die Bundesnetzagentur ermittelt jedes Jahr die Vergütungs- und Degressionssätze für das Folgejahr auf Basis der Meldungen der Betreiber von Photovoltaik-Anlagen. Wegen der zusätzlichen Absenkung der Vergütungssätze im Jahr 2010 wurden nur die Meldungen neuer Photovoltaikanlagen von Juni bis September 2010 berücksichtigt und auf das gesamte Jahr hochgerechnet.

 

Photovoltaik-Einspeisevergütung für Solarstrom ab dem Jahr 2010 und zukünftige Entwicklung
Alle Angaben in Cent pro Kilowattstunde

 

 

   

1.1.2010

1.7.2010

1.10.2010

1.1.2011

1.1.2012*

1.1.2013*

1.1.2014*

Gebäude-/Dachanlagen:

 

 

 

 

 

 

 

größer 1000 kW

29,37

25,55

24,79

21,56

19,62

17,85

16,24

größer 100 kW

35,23

30,65

29,73

25,86

23,53

21,41

19,48

größer 30 kW

37,23

32,39

31,42

27,33

24,87

22,63

20,60

bis 30 kW

39,14

34,05

33,03

28,74

26,15

23,80

21,66

Freiflächen-Anlagen:

 

 

 

 

 

 

 

Konversionsflächen

28,43

26,15

25,37

22,07

20,08

18,27

16,63

Sonstige Freiflächen

28,43

25,02

24,26

21,11

19,21

17,48

15,97

Ackerflächen

28,43

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Eigenverbrauch:**

 

 

 

 

 

 

 

Gebäude 100 bis 500 kW:
bis 30 % Eigennutzung
größer 30 % Eigennutzung

0,00

0,00

14,27

18,65

13,35

17,73

  9,48

13,86

  8,63

12,61

    7,85  

11,48

   7,14 

10,44

Gebäude größer 30 kW:
bis 30 % Eigennutzung
größer 30 % Eigennutzung

0,00

0,00

16,01

20,39

15,04

19,42

10,95

15,33

  9,96

13,95

   9,06

12,69

8,25
  
11,55

Gebäude bis 30 kW:
bis 30 % Eigennutzung
größer 30 % Eigennutzung

22,76

22,76

17,67

22,05

16,65

21,03

12,36

16,74

11,25

15,23

10,24

13,86

  9,31

12,61

 

 

  *) Vergütungen für Solarstrom aus Photovoltaik-Anlagen bei einer Degression von 9% ab 1.1.2012.
**) Für den Eigenverbrauch von selbst erzeugten Solarstrom gibt es zwei Vergütungstarife: Werden bis 30 Prozent des Solarstroms selbst genutzt, gilt der niedrigere Tarif. Nur für den über 30% hinaus gehenden Anteil wird der höhere Tarif gezahlt.